Häufig gestellte Fragen zu den Haushaltshelden

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und um die Haushaltshelden. Falls Sie noch Fragen haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, senden Sie uns bitte eine Mail an

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Was ist „die-Haushaltshelden“?

„die-Haushaltshelden“ ist ein Internetportal, auf dem Sie privaten Haushalten Ihre Hilfe in den Bereichen Haushalt, Kinder- und Seniorenbetreuung anbieten können. 

Im Gegensatz zu anderen Portalen müssen Sie dazu kein Kleingewerbe anmelden. Unser Anspruch ist es, Ihnen einen Nebenjob zu vermitteln, bei dem Sie gut entlohnt werden, abgesichert sind und keine rechtlichen Unsicherheiten zu befürchten haben.

Welche Unterstützung kann ich anbieten?

Ihre Unterstützung zählt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen.

Diese zeichnen sich dadurch aus, dass Sie ohne vertiefte Spezialkenntnisse erbracht werden können und den familiären Alltag eines privaten Haushaltes entlasten.


Dazu gehören:

  • hauswirtschaftliche Arbeiten wie Wohnungsreinigung, Wäschepflege und Gartenarbeiten, aber auch kleinere Instandhaltungs- und Reparaturtätigkeiten.
  • personenbezogene Tätigkeiten wie die Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern oder die alltägliche Unterstützung von Pflegebedürftigen.

Nicht eingeschlossen sind demnach pädagogische und medizinische Leistungen sowie spezialisierte Handwerkerleistungen.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig! Egal, ob Sie gerne Babysitten, älteren Menschen ein offenes Ohr leihen oder Familien im Haushalt unter die Arme greifen möchten. Bieten Sie Ihre Hilfe in dem Bereich an, in dem Sie gerne helfen möchten!

Kann ich ein Haushaltsheld werden?

Grundsätzlich kann jeder ab 16 Jahren ein Haushaltsheld werden. Angefangen von Schülern bis hin zu Senioren ist es jedem möglich, seine persönlichen Stärken einzubringen und seine Hilfe anzubieten.

Ist „die-Haushaltshelden“ vollständig kostenlos?

Die Nutzung von „die-Haushaltshelden“ ist für Arbeitskräfte vollkommen kostenfrei

Weder für die Erstellung eines Profils, die Kontaktaufnahme zu Haushalten noch für die erfolgreiche Vermittlung entstehen Arbeitskräften Kosten. Bei uns gibt es auch keine kostenpflichtigen Premiumprofile.

Wie läuft die Suche nach einem Job ab?

1. Profil anlegen

Erstellen Sie ein kostenfreies Online-Profil.

2. Jobanfragen erhalten

Welcher Arbeitgeber passt zu Ihnen? Sie entscheiden, wem Ihre persönlichen Kontaktdaten mitgeteilt werden / oder mit wem Sie in Kontakt treten wollen.

3. Arbeitgeber aussuchen

Lernen Sie potentielle Arbeitgeber kennen / Arbeiten Sie ggf. zur Probe.

4. Gutes tun und Geld verdienen

Kommt es zu einem Arbeitsverhältnis, übernehmen wir oder Ihr neuer Arbeitgeber die offizielle Anmeldung Ihres Minijobs.

Was bedeutet die „offizielle Anmeldung“ meiner Tätigkeit?

Da wir uns für legale Beschäftigungsverhältnisse einsetzen, müssen Sie sich bereits bei der Erstellung Ihres Profils damit einverstanden erklären, im Falle einer erfolgreichen Vermittlung, Ihre Tätigkeit offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden zu lassen. 

Haben Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden, erhalten Sie von Ihm das bereits vorausgefüllte Formular zur Anmeldung. Sie müssen nur noch unterschreiben und profitieren vollkommen unbürokratisch von Ihren Arbeitnehmervorteilen.

Warum soll ich mich auf „die-Haushaltshelden.de“ präsentieren?

Die Nachfrage nach einer legalen Hilfe im privaten Umfeld übersteigt das Angebot! Bieten Sie bei uns Ihre Hilfe an, profitieren Sie von der hohen Nachfrage und der Situation, dass Haushalte Sie gezielt ansprechen und sich sozusagen bei Ihnen bewerben. Dies sichert gute Löhne, und durch die offizielle Anmeldung Ihrer Tätigkeit profitieren Sie zudem von Arbeitnehmerrechten und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer sind die potentiellen Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind ausschließlich Privatpersonen, die einen Bedarf an Unterstützung in ihrem persönlichen Umfeld haben. Durchschnittlich nehmen Haushalte haushaltsnahe Dienstleistungen im Umfang von 18 Stunden pro Monat in Anspruch.

Wie entscheide ich mich für einen Arbeitgeber?

Nachdem Sie Ihr Profil angelegt haben und es freigeschaltet wurde, können potentielle Arbeitgeber Kontakt zu Ihnen aufnehmen. 

Sie erhalten Jobanfragen über ein standardisiertes Formular, in dem Umfang, Einsatzort, Lohn und Aufgabenbereiche beschrieben werden. 

Sie können sich nun entscheiden, welche Anfrage für Sie interessant ist und wem Sie Ihre Daten zur persönlichen Kontaktaufnahme mitteilen.

Lernen Sie einander kennen und entscheiden Sie sich selbst für Ihren Arbeitgeber.

Was verdiene ich als Haushaltsheld?

Fragt ein Haushalt Ihre Hilfe an, gibt er gleichzeitig ein Angebot ab, was er bereit ist, für Ihre Unterstützung zu zahlen. Den Lohn für Ihre Arbeit vereinbaren Sie somit direkt mit dem Haushalt und erhalten ihn auch von dort.

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Sie keine versteckten Provisionszahlungen an uns zahlen müssen und unser Service für Sie absolut kostenlos ist!

Bin ich bei meiner Tätigkeit unfallversichert?

Ja, Ihr neuer Arbeitgeber zahlt für Sie monatliche Abgaben, in denen auch eine gesetzliche Unfallversicherung enthalten ist. 

Sie sind somit gesetzlich unfallversichert:

• bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

• auf allen zusammenhängenden Wegen und

• auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück.

Wie erhöhe ich meine Jobangebote?

Der erste Eindruck von Ihnen entsteht durch das Bild, mit dem Sie sich präsentieren.

Heben Sie sich hervor, indem Sie ein Bild von sich hochladen, auf dem Sie gut zu erkennen sind und einen freundlichen Eindruck hinterlassen. Achten Sie zudem darauf, Rechtschreibfehler beim Text „Über mich“ zu vermeiden und beschreiben Sie sich (was zeichnet mich aus?) und Ihre Qualifikationen ausführlich. 

Kann ich auch für mehrere Haushalte arbeiten?

Prinzipiell ja. Der monatliche Verdienst aller Minijobs darf jedoch insgesamt 450 € nicht überschreiten

Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob können neben diesem lediglich 1 Minijob ausüben, ohne Sozialabgaben und Steuern darauf zahlen zu müssen. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die Verdienstgrenze von 450 € nicht überschritten wird.

Wie wird meine Tätigkeit versteuert?

Üblicherweise wird Ihre Tätigkeit mit einer einheitlichen Pauschsteuer (Lohnsteuer inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) in Höhe von 2 Prozent des Arbeitsentgelts versteuert. 

Diese 2 % zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale und könnte sie auf Sie abwälzen. Dies ist jedoch in aller Regel nicht der Fall, so dass Sie Ihr Arbeitsentgelt brutto = netto erhalten.

Wählt der Arbeitgeber für einen Minijob im Privathaushalt nicht die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent, ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben, die beim zuständigen Finanzamt hinterlegt sind. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse ab.

In jedem Fall gilt: Sie selbst haben damit nichts zu tun und haben keinen bürokratischen Aufwand.

Bin ich verpflichtet, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen?

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen besteht seit dem 1. Januar 2013 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. 

Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 5 %. Für den Fall, dass Sie vollwertige Leistungen aus der Rentenversicherung beziehen möchten, haben Sie einen Eigenanteil von 13,7 % Ihres Gehalts (von mind. 175 €) zu tragen. 

Sie können jedoch jederzeit die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Dies kann auch direkt bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit erfolgen. Beim Erstellen Ihres Profils fragen wir bereits ab, ob Sie eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wünschen. 

Genaue Informationen über die Vor- und Nachteile der Rentenversicherungspflicht erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de.

Gibt es Einkommensgrenzen als Arbeitssuchende(r)?

Personen, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung Einkommensgrenzen beachten, damit die Leistung nicht gekürzt wird. 

Als Faustformel gilt, dass für Bezieher von Arbeitslosengeld I 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosengeld II 100 Euro monatlicher Nebenverdienst grundsätzlich anrechnungsfrei sind. 

Kann ich neben meiner Rente einen Minijob ausüben?

Personen, die eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung beziehen, können einen Minijob ausüben, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Kann ich als Kleingewerbetreibender meine Unterstützung anbieten?

Wenn Sie bereits ein Kleingewerbe betreiben und Ihre Unterstützung weiterhin auf selbständiger Basis anbieten möchten, können Sie das tun.

Geben Sie das bitte bei der Profilerstellung unter dem Punkt „Über mich“ an und informieren Sie somit Ihre potentiellen Arbeitgeber.

Was soll ich nach einem Arbeitsunfall tun?

Hatten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen solchen handelt und Sie in einem privaten Haushalt angestellt sind.

Der Arzt erteilt dann eine Meldung an die zuständige Unfallkasse und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein. Informieren Sie ebenso Ihren Arbeitgeber.

Erhalte ich Lohnfortzahlung im Falle einer Schwangerschaft?

Während der Mutterschutzfristen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 13 € pro Tag als Einkommensersatz. Somit erhalten Sie monatlich bis zu 390 € von Ihrer Krankenkasse erstattet. Verdienen Sie bei Ihrem Minijob oder bei mehreren Minijobs gesamt, mehr als 390 €, zahlt Ihr(e) Arbeitgeber die Differenz, so dass Ihnen kein Einkommensverlust entsteht.

Was ist „die-Haushaltshelden“?

„die-Haushaltshelden“ ist ein Internetportal, auf dem Sie Menschen finden, die Sie in den Bereichen Haushalt, Kinder- und Seniorenbetreuung entlasten. 

Da Vertrauen und Sicherheit in diesen Bereichen eine besondere Rolle spielen, können Sie bei uns Haushaltshelden erst einmal kostenfrei persönlich kennenlernen und testen.

Alle Arbeitskräfte, die sich auf unserem Portal präsentieren, haben sich im Vorfeld dazu bereit erklärt, ihre Tätigkeit offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden zu lassen.

Dies schafft neben der legalen Beschäftigung wichtiges Vertrauen und Sicherheit für beide Seiten.

An wen richtet sich unser Angebot?

Wir richten uns an private Haushalte, die einen regelmäßigen Bedarf an Unterstützung im Haushalt, Kinder- oder Seniorenbetreuung haben.

Was unterscheidet uns von anderen Portalen?

Unser Portal ist ein Ort, an dem Sie ausschließlich Arbeitskräfte finden, die bereit sind, ihre Tätigkeit offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden zu lassen.

Sie können gezielt und kostenfrei mit potentiellen Arbeitskräften in Kontakt treten und sich persönlich ein Bild von den Haushaltshelden machen, bevor Sie ein geregeltes Arbeitsverhältnis starten.

Nach einer erfolgreichen Vermittlung sind wir weiter für Sie da, nehmen Ihnen die Bürokratie ab und garantieren Steuervorteile, die sich aus der legalen Beschäftigung ergeben!

Durch das Nutzen staatlicher Instrumente und den Verzicht auf versteckte Provisionszahlungen sind wir zudem günstiger als andere Portale und sorgen somit dafür, dass Arbeitskräfte fair bezahlt werden und abgesichert sind.

Wie funktioniert die Suche nach Personal?

1. Arbeitskraft auswählen

 Passende Arbeitskräfte in Ihrem Ort finden, Kundenkonto anlegen und Haushaltshelden kostenfrei kontaktieren.

2. Lernen Sie sich kennen

Finden Sie persönlich heraus, ob die Arbeitskraft zu Ihnen passt! Wir räumen Ihnen eine Probezeit von 3 Wochen ein. Kein Erfolg? Unser Service ist zu 100 % kostenlos! Kosten entstehen Ihnen bei uns nur nach einer erfolgreichen Vermittlung!  

3. Mehr Zeit für Sie

Ihr Haushaltsheld entlastet Ihren Alltag. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung und befreien Sie von der lästigen Bürokratie.

Was bedeutet „erfolgreiche Vermittlung“?

Haben Sie einen potentiellen Haushaltshelden gefunden, können Sie ihn kostenlos kontaktieren und eine Anfrage versenden. Dies geschieht über ein Standard-Formular, in dem Sie kurze Angaben über den zeitlichen Rahmen und Tätigkeitsbereich machen. 

Ist der Haushaltsheld an einer Zusammenarbeit interessiert, gibt er/sie seine/ihre persönlichen Daten zur Kontaktaufnahme für Sie frei. Nun haben Sie 3 Wochen Zeit, sich kennen zu lernen. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem potentiellen Haushaltshelden zu machen und die Eignung für den Job zu testen.

In Ihrem Kundenbereich teilen Sie uns einfach innerhalb der Probezeit mit, ob es zu einem Arbeitsverhältnis kommt und ob wir Sie bei der Anmeldung unterstützen dürfen. War die Suche nicht erfolgreich, entstehen Ihnen auch keine Kosten!

Kann ich die Probezeit verlängern?

Brauchen Sie auf Grund von Urlaub, Krankheit, usw., mehr Zeit für die Entscheidung über ein Arbeitsverhältnis, haben Sie die Möglichkeit, uns dies in Ihrem Kundenbereich mitzuteilen. 

Klicken Sie einfach auf „es kam kein Arbeitsverhältnis zu Stande“ und geben Sie den Grund „Terminprobleme / wir brauchen noch 2 Wochen“ an. Die Probezeit wird dann auf insgesamt 5 Wochen verlängert.

Welche Kosten entstehen nach einer erfolgreichen Vermittlung?

Haben Sie einen Haushaltshelden gefunden, haben Sie die Wahl, ob Sie die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale selbst vornehmen möchten oder ob wir Ihnen den Papierkram abnehmen dürfen.

Übernehmen Sie die Anmeldung selbst, entstehen Ihnen einmalige Kosten in Höhe von 59 € bzw. 39 € (Haushaltsheld = Student/in) für die erfolgreiche Vermittlung eines Haushaltshelden.

Unser Tipp:

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“. Das Angebot „Ich mag keinen Papierkram“ beinhaltet:

• Erfolgreiche Vermittlung Ihres Haushaltshelden 

• Unterstützung bei der Anmeldung*

• Übernahme des Schriftverkehrs mit der Minijobzentrale

• Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (Krankheitsfall/ Mutterschaft)

• Unterstützung bei der Erstellung des Halbjahresschecks* 

• Erinnerungsfunktion - keine Fristen für Meldungen verpassen 

• Sicherung der staatlichen Förderung

• Verwaltung des Schriftverkehrs

• Nützliche Dokumentationshilfen im Kundenbereich

Kosten erstes Jahr 99 € (inkl. Vermittlung), 

(Haushaltsheld = Student/in) 79 €  (inkl. Vermittlung). 

Folgejahr (ohne Vermittlung) 59 €. 

Egal, für welches Angebot Sie sich entscheiden. Bei den Haushaltshelden erhalten die Arbeitskräfte Ihren vereinbarten Lohn ohne Abzüge. Sie müssen keine Provisionszahlungen leisten und sich nicht um eine zusätzliche kostenpflichtige Versicherung kümmern. Auf diese Weise erhalten die Arbeitskräfte einen fairen Lohn, und Sie sparen im Vergleich zu anderen Portalen!

Was bedeutet „Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung“?

Sie erhalten von uns das passende, bereits ausgefüllte Formular sowie eine Vollmacht zur Anmeldung Ihres Haushaltshelden per E-Mail. 

Einfach Dokumente ausdrucken, unterschreiben und abschicken. Alles Weitere übernehmen wir!

Wer sind die Haushaltshelden?

Unsere Haushaltshelden sind Menschen, die Sie gerne unterstützen möchten und dazu ihre individuellen Stärken einbringen. So finden sich von Studenten bis hin zu Senioren Menschen, die auf der Suche nach einem sinnvollen Nebenjob sind.

Wie kann ich sichergehen, dass die Arbeitskräfte vertrauenswürdig sind?

Wir werben nicht mit mehrstufigen Auswahlverfahren, geprüften Arbeitskräften oder sonstigen Superlativen, die wir dann in den AGB´s wieder ausschließen.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, potentielle Haushaltshelden kostenlos und persönlich kennenzulernen und auf ihre Eignung zu testen. Denn gerade im privaten Haushalt sollte neben der zuverlässigen Arbeitsweise auch die persönliche Chemie stimmen.

Nach erfolgreicher Vermittlung schafft dann die offizielle Anmeldung Ihres Haushaltshelden Vertrauen und Sicherheit auf beiden Seiten.


Warum kann ich mein Hilfegesuch nicht online stellen?

Wir verzichten bewusst auf die Möglichkeit, sein Gesuch online zu stellen. Stattdessen suchen Sie sich ohne den Aufwand einer eigenen Anzeige einen Haushaltshelden unter den BewerberInnen aus.

Dies hat auch den Vorteil, dass Sie gezielt mit potentiellen Arbeitskräften in Kontakt treten können und von zahlreichen unpassenden Bewerbungen verschont bleiben. 

Bringt eine Reinigungskraft die Putzmittel mit?

In der Regel nicht. 

Die benötigten Reinigungsmittel müssen von Ihnen gestellt werden. Nach Absprache der benötigten Materialien können Sie die Reinigungskraft mit der Besorgung der fehlenden Materialien beauftragen. Die Kosten für die Arbeitszeit und Materialien tragen jedoch Sie.

Was ist bei Krankheit meines Haushaltshelden zu tun?

Besteht das Arbeitsverhältnis bereits über 28 Kalendertage, hat Ihr Haushaltsheld Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (höchstens bis zu 6 Wochen wegen derselben Krankheit).

Zahlen Sie in diesem Zeitraum das normale Gehalt weiter und stellen Sie anschließend einen Antrag auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen. Sie erhalten im Falle von Krankheit 80 % Ihrer gezahlten Aufwendungen von der Minijob-Zentrale erstattet. Somit stellt ein Arbeitsausfall kein großes finanzielles Risiko dar.

Falls Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“ nutzen, übernehmen wir die Antragsstellung und sorgen dafür, dass Sie die Erstattung direkt auf Ihr Konto überwiesen bekommen.

Entstehen mir im Falle einer Schwangerschaft meines Haushaltshelden kosten?

Während der Mutterschutzfristen erhält Ihr Haushaltsheld Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. 

Dies beträgt monatlich bis zu 390 €. Verdient Ihr Haushaltsheld in Summe aller Minijobs für gewöhnlich mehr als 390 €, hat sie Anspruch auf den Differenzbetrag damit Ihr keine Einkommensverluste entstehen. Also max. 60 €. Dieser muss durch den, bzw. die Arbeitgeber getragen werden. Dank der Arbeitgeberumlagen erhalten diese Kosten jedoch komplett erstattet!

Fazit: Nur in den Fällen, bei denen das regelmäßige Entgelt Ihres Haushaltshelden 390 € überschreitet, kann Ihnen als Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld entstehen.

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte über das allgemeine Kontaktformular oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Betriebsnummer. Wir prüfen Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie evtl. Aufwendungen zu 100 % erstattet bekommen. 

Sie werden als Arbeitgeber somit im Falle einer Mutterschaft finanziell nicht belastet!

Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Hat sich etwas an Ihren persönlichen Daten durch z.B. Umzug, Heirat o.ä. geändert, geben Sie das bitte in Ihrem Kundenbereich unter „Meine Daten“ an. Bei Nutzung unseres Service „Ich mag keinen Papierkram“ erteilen wir gegebenenfalls die notwendigen Meldungen an die Minijob-Zentrale.

Das Arbeitsverhältnis endet. Was ist zu tun?

Endet das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Haushaltshelden, müssen Sie dies der Minijob-Zentrale mitteilen.

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, informieren Sie uns kurz über die aktuelle Entwicklung in Ihrem Kundenbereich und wir übernehmen die ordnungsgemäße Abmeldung Ihres Haushaltshelden.

Verfällt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auch der Service „Ich mag keinen Papierkram“?

Endet das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Haushaltshelden und Sie nutzen unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, bleibt dieser weiter bestehen. Ein eventuelles Guthaben bleibt Ihnen bis zu einer Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Das bedeutet, dass Sie unseren Service weiter nutzen können, nachdem Sie einen neuen Haushaltshelden gefunden haben. 

Wie kann ich den Service „Ich mag keinen Papierkram“ kündigen?

Sie können den Service „Ich mag keinen Papierkram“ schriftlich mit der Frist von 4 Wochen vor Ende eines Nutzungsjahres kündigen. Das Nutzungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie unseren Service gebucht haben.

Wie zahle ich den vereinbarten Lohn aus?

Sie können Ihren Haushaltshelden wahlweise bar oder per Überweisung bezahlen.

Zur Sicherung der steuerlichen Vorteile erhalten Sie im privaten Bereich eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über geleistete Aufwendungen eines Kalenderjahres. Ihnen gehen somit auch bei Barzahlung Ihres Haushaltshelden keine Steuervorteile verloren.

Unser Tipp: 

In Ihrem Kundenbereich können Sie sich das Dokument „Lohnprotokoll“ downloaden, mit dem Sie Barzahlungen dokumentieren können.

Was sind Minijobs?

Minijobs sind so genannte geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 450 Euro nicht übersteigt. 

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die An- und Abmeldung Ihres Haushaltshelden erfolgt über das „Haushaltsscheck-Verfahren“. Der „Haushaltsscheck“ ist ein spezieller Vordruck, der die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern bildet. Zudem enthält der „Haushaltsscheck“ ein SEPA-Basislastschriftmandat für die Abbuchung der fälligen Abgaben.

Unser Tipp: 

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“. Sie erhalten das passende, bereits vorausgefüllte Formular „Haushaltsscheck“ sowie eine Vollmacht zur Anmeldung Ihres Haushaltshelden per E-Mail von uns zugeschickt. Sie müssen nur noch unterschreiben und per Post an die Minijob-Zentrale schicken. Von nun an können wir sämtlichen Schriftverkehr und administrativen Angelegenheiten für Sie übernehmen.

Welche Abgaben muss ich bei der legalen Beschäftigung eines Haushaltshelden zahlen?

Als Arbeitgeber zahlen Sie maximal 14,9 % der Lohnsumme an Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Darin enthalten sind:

  • 5 % Beitrag zur Krankenversicherung (falls gesetzlich versichert)
  • 5 % zur Rentenversicherung 
  • 1,3 % Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft
  • 1,6 % gesetzliche Unfallversicherung
  •  gegebenenfalls 2 % einheitliche Pauschalsteuer (bei Verzicht vom AG auf individuelle Besteuerung) 

Die fälligen Beiträge werden halbjährlich rückwirkend von der Minijob-Zentrale eingezogen. Für die Monate Januar bis Juni am 31. Juli. Für die Monate Juli bis Dezember am 31. Januar des Folgejahres.

Gibt es Steuervorteile, die ich nutzen kann?

Ja, denn Minijobs in Privathaushalten fördert der Gesetzgeber, um Schwarzarbeit zu verhindern. 

20 % der Kosten für Ihren Haushaltshelden (bis zu 510 €) können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Wie wirkt sich der Steuervorteil konkret aus?

Auf den Lohn, den Sie Ihrer Haushaltshilfe zahlen, kommen max. 14,9 % an Sozialabgaben dazu. 

20% der Gesamtausgaben (bis zu 510 €) können Sie jedoch direkt von Ihrer Einkommenssteuer abziehen. In den meisten Fällen profitieren Sie somit von Ihrem Einkommensteuervorteil!

Bsp.: Ihre Haushaltshilfe soll monatlich 16 Stunden helfen und 10 € pro Stunde verdienen:

Monatlicher Verdienst: 160 €

Monatliche Abgaben an die Minijob-Zentrale: + 23,84 (14,9 % von 160 €)

Ausgaben insgesamt: 183,84 €

gesparte Einkommenssteuer pro Monat: - 36,77 € (Steuervergünstigung = 20 % von 183,84 € Gesamtaufwendungen, bis max. 42,50 € pro Monat)

Steuervorteil pro Monat 12,93

Jährlich entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil von insgesamt 155,16 € gegenüber der Schwarz-Beschäftigung! Für weitere Rechenbeispiele steht Ihnen auf www.minijob-Zentrale.de der Haushaltsscheck-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihre individuellen Abgaben kalkulieren können.

Was ist der „Halbjahresscheck“?

Der „Halbjahresscheck“ ist ein Formular, mit dem der Minijob-Zentrale schwankende Arbeitsentgelte Ihres Haushaltshelden gemeldet werden können. Darin werden die jeweiligen Verdienste für den Zeitraum von 6 Monaten bescheinigt. Dies ermöglicht eine genaue Abrechnung der fälligen Abgaben.

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, senden wir Ihnen fristgerecht das passende, vorausgefüllte Formular per E-Mail zu. Sie verpassen somit keine Meldefristen und können sicher sein, dass Ihre Sozialabgaben korrekt berechnet werden. Damit eine Dokumentation über die geleisteten Arbeitsstunden stattfinden kann, finden Sie in Ihrem Kundenbereich unter „Downloads“ das Dokument „Leistungsprotokoll“. Darin kann die Arbeitskraft die geleisteten Stunden erfassen. Die Dokumentation schafft Transparenz und verhindert Unstimmigkeiten bei späteren Fragen.

Welche Vorteile habe ich durch die offizielle Anmeldung?

• Unfallversicherung inklusive

Haushaltsunfälle beim Fensterputzen oder anderen Arbeiten sind keineswegs selten. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt. Verletzt sich eine schwarz beschäftigte Arbeitskraft, bekommen Sie als Arbeitgeber schnell Probleme. Die Krankenkassen hinterfragen den Unfallhergang genau. Die Notlüge, es sei im eigenen Haushalt passiert, funktioniert selten. Dann fordert die Versicherung vom Arbeitgeber eine Kostenerstattung. Durch den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge durch die Minijob-Zentrale ist ausgeschlossen, dass Sie für Behandlungskosten in Regress genommen werden können. 

• Garantierter Steuervorteil

Durch die Nutzung des staatlichen Instrumentes „Haushaltsscheck“ ist Ihnen bei uns der Steuervorteil im Gegensatz zu vielen anderen Portalen garantiert. Dies hat auch die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe vom Oktober 2014 (Putzdienste: Die leeren Versprechen der Onlinevermittler) festgestellt.

• Vertrauen und Sicherheit

Problematisch wird es für Sie, wenn Sie eine Hilfe schwarz beschäftigen und diese eines Tages samt Geld und Wertgegenständen verschwunden ist. Wollen Sie dies zur Anzeige bringen, können Sie sich gleich mit anzeigen. Die offizielle Anmeldung Ihres Haushaltshelden schafft Vertrauen und sichert Sie gegen unangenehme Überraschungen ab.

Wofür zahle ich Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen?

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Die Umlagen sind eine Arbeitgeberversicherung gegen den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Minijob-Zentrale erstattet Ihnen Aufwendungen zu 80 % bei Arbeitsausfällen auf Grund von Krankheit und 100 % bei Mutterschaft der Haushaltshilfe. Somit stellt ein Arbeitsausfall Ihrer Haushaltshilfe kein großes finanzielles Risiko dar.

Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, kümmern wir uns um die Rückerstattung gezahlter Aufwendungen im Falle von Krankheit oder Mutterschaft und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Gibt es bei der Kinderbetreuung einen besonderen Steuervorteil?

Beschäftigen Sie einen Haushaltshelden ausschließlich für die Betreuung von Kindern, können Sie die Aufwendungen in Höhe von zwei Dritteln (bis zu 4.000 € pro Kind) als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Für ihren individuellen Fall, können Sie prüfen, ob Sie von dieser Sonderregelung profitieren oder ob Sie den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Haben Haushaltshelden Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser berechnet sich wie folgt:

individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 / 6

Ein Beispiel: 

Ihr Haushaltsheld unterstützt Sie 1 x pro Woche. Somit lautet die Rechnung 1 x 24 / 6 = 4 Unterstützt Sie Ihr Haushaltsheld pro Woche an einem Tag, stehen Ihm / Ihr pro Jahr 4 Tage bezahlten Urlaub zu. Das bedeutet, dass der Lohn auch dann gezahlt werden muss, wenn Ihre Arbeitskraft keine Arbeitsleistung erbringt.

Gelten Kündigungsfristen auch für Minijobber?

Ja, auch für Minijobber in Privathaushalten gelten Kündigungsfristen. In der Regel kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Nutzen Sie unseren Service „Ich mag keinen Papierkram“, melden wir Ihre Arbeitskraft ordnungsgemäß wieder bei der Minijob-Zentrale ab.

Wer haftet für Schäden im Haushalt?

Für Schäden, die im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit durch den Minijobber entstehen, kann Ihr Haushaltsheld i.d.R. nicht haftbar gemacht werden. Außer der Schaden wurde schuldhaft verursacht. Ansonsten müssen Sie entstandene Schäden über Ihre Haftpflichtversicherung regulieren.

Was ist eine Betriebsnummer?

Jeder Haushalt erhält nach der Anmeldung einer Arbeitskraft eine eigene Betriebsnummer. Diese ist für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren notwendig und wird von der Minijob-Zentrale vergeben. Haben Sie bereits eine Betriebsnummer, tragen Sie diese einfach bei der Anmeldung auf dem Haushaltsscheck ein.

Welche Folgen kann es haben, wenn ich meine Arbeitskraft nicht anmelde?

Die unterlassene Anmeldung eines Haushaltshelden bei der Minijob-Zentrale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl das Sozialgesetzbuch als auch die Abgabenordnung sehen dafür Geldbußen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vor.

Schwere Konsequenzen entstehen zudem im Falle eines Arbeitsunfalles. Ihre schwarz beschäftigte Hilfe kann neben Heilbehandlungskosten unter Umständen auch eine lebenslange Unfallrente von Ihnen fordern. Bei Diebstahl Ihrer Arbeitskraft haben Sie das Problem, das bei einer Anzeige Ihre unterlassene Anmeldung ans Tageslicht kommt. Sichern Sie sich gegen Risiken ab und melden Sie Ihre Arbeitskraft ordnungsgemäß an. 

Dies schafft Vertrauen und Sicherheit.